Frühförderung

Frühförderung beginnt damit, dass bei einem Kind eine drohende oder bereits eingetretene Behinderung, eine Entwicklungsgefährdung oder -verzögerung beobachtet wird. Eine solche Beobachtung begründet eine interdisziplinäre Diagnostik. Auf der Grundlage dieser Diagnostik wird ein individuelles Förderkonzept erarbeitet, das interdisziplinär entwickelt und fortlaufend entsprechend den Erfordernissen einer kindgemäßen Entwicklung fortgeschrieben wird. Allgemein anerkannte Prinzipien der Frühförderung sind:

  • Interdisziplinarität
  • Ganzheitlichkeit
  • Wohnortnähe und
  • Familienorientierung

"Perspektivisch sollten alle regionalen Frühförder- und Beratungsstellen interdisziplinär ausgerichtete Angebote vorhalten, also pädagogische und therapeutische Fachkräfte integrieren. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür ist die kostendeckende Vergütung therapeutischer Leistungen durch Krankenkassen, die beispielsweise über eine landesweite Rahmenvereinbarung ausgehandelt werden kann."
(Auszug aus den Empfehlungen Nr. 2 - Strukturqualität)

Gegenwärtig können im Land Brandenburg alle blinden und sehbehinderten Kinder bzw. alle Kinder, die von Blindheit oder Sehbehinderung bedroht sind, im Rahmen der Frühförderung fachgerecht und zeitnah betreut werden.

Unsere Forderungen

 

  • Alle Augen-, Kinder- und Jugendärzte, Vorschuleinrichtungen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Verbände der freien Wohlfahrtspflege und Selbsthilfeorganisationen sollten in der Lage sein, betroffenen Familien sach- und fachkundigen Rat zu geben sowie die Betroffenen an die Frühförderzentren im Land Brandenburg zu verweisen.
  • Im Zusammenhang mit der Kommunalisierung der Eingliederungshilfe darf nicht zugelassen werden, dass Kommunen und Landkreise sparen, indem sie bisher für die Frühförderung verwendete Gelder für andere Zwecke ausgeben.




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