BSVB Aktuell – August 2010
Europäische Blindenunion (EBU) und Weltblindenunion (WBU) setzen ihre Bemühungen um die Verbesserung des Urheberrechts fort. Im Anschluss an die Mitteilung der EU-Kommission zum Urheberrecht in der wissensbasierten Wirtschaft wurde in Brüssel ein Runder Tisch gebildet, an dem Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe und Verleger/Rechteinhaber gemeinsam ein Memorandum verhandeln. Das Memorandum würde den Austausch von urheberrechtlich geschützten Werken in Europa mittels sogenannter „trusted intermediaries“ (vertrauenswürdige Mittlerinstitutionen) - gemeint sind anerkannte Blinden- und Sehbehinderteneinrichtungen – ermöglichen. Umstritten sind derzeit insbesondere die Definition der Nutznießer, d.h. die Frage, welche anderen Gruppen neben blinden und sehbehinderten Menschen von den Regelungen des Abkommens profitieren sollen, sowie die Einbeziehung der nichtphysischen Formate (online oder digital angebotene Werke). Hier neigen die Rechteinhaber jeweils zu einer streng restriktiven Auslegung. Außerdem ist ihnen die gegenwärtige Fassung zu umfassend. Sie wünschen einen kurzen Text mit möglichst allgemeinen Regelungen. Die Leitung der zuständigen Generaldirektion, die an den Verhandlungen beteiligt ist, empfahl der EBU jedoch dringend, den Text nicht zu kürzen und so detailliert wie möglich zu gestalten. Mit einem Abschluss der Beratungen noch im laufenden Jahr wird allgemein gerechnet.
Vom 21. bis 25. Juni 2010 tritt in Genf der Ständige Ausschuss für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zusammen, um Maßnahmen zu beraten, mit denen blinden und sehbehinderten Menschen weltweit ein besserer Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken ermöglicht werden soll. Hier geht es um einen von der WBU vorgelegten Vertragsentwurf, der in ähnlicher Weise wie das EU-Memorandum den globalen Austausch von rechtmäßig barrierefrei gestalteten Werken erlauben und die Rechte der Autoren und Verlage respektieren würde („Blind Treaty“). Die Europäische Union und namentlich Deutschland lehnen den Vertrag strikt ab, weil sie die Interessen der Verlagswirtschaft gefährdet sehen, und befürworten eine unverbindliche Empfehlung, die die WIPO-Vertragsstaaten nicht zu einer Änderung des gegenwärtigen Urheberrechts verpflichten würde. Angesichts der nicht nur in Entwicklungsländern herrschenden großen „Büchernot“ sowie der Tatsache, dass Deutschland die UN-Konvention ratifiziert hat und jetzt umsetzen muss, hat sich der DBSV schriftlich an die Bundesjustizministerin gewandt und dringend darum gebeten, die Blockadehaltung aufzugeben und den vorgelegten WIPO-Vertrag zu unterstützen. Aus dem Lager der einflussreichen Gegner des Vertragsentwurfs sind die USA inzwischen ausgetreten, die jetzt den Abschluss eines Vertrages befürworten. Möglicherweise ändert dies die Haltung der EU-Mitgliedstaaten.
1.0 EU-Antidiskriminierungsrichtlinie
Die Beratung der Richtlinie wird unter der gegenwärtigen Spanischen Präsidentschaft fortgesetzt. Im Entwurf des Ministerrates wurde die barrierefreie Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen gestrichen. Die Bundesregierung lehnt den Richtlinienentwurf als unangemessen ab.
2.0 EU-Verordnung über Kraftomnibusse
Die Aussichten zu einem positiven Ergebnis bei den Verhandlungen zur EU-Busverordnung zu kommen, haben sich verschlechtert. Die Verordnung, die die Rechte von Busreisenden regelt, enthält zwar einen Abschnitt über die Rechte behinderter Fahrgäste. Im Verordnungsentwurf des Rates fehlen jedoch die Regelungen bezüglich der Assistenz. Außerdem ist der Geltungsumfang der Regulierung auf Fernreisen beschränkt. Das Parlament stimmt Anfang Juni über den Verordnungsentwurf ab.
3.0 EU-Projekt „INTERGEN“
Das „INTERGEN“-Projekt der EBU zum generationsübergreifenden Wissenstransfer, an dem sich auch der DBSV beteiligt, geht in die Schlussphase. Auf der Grundlage der im vergangenen Jahr in drei Pilotworkshops gewonnenen Erfahrungen wurde ein Baukasten „INTERGEN“ erstellt, der im Wesentlichen einen Leitfaden zur Gestaltung von INTERGEN-Workshops sowie ein zweiteiliges Kompetenzhandbuch umfasst. Der Leitfaden wurde Ende Mai in einem vierten Workshop evaluiert. Die Ergebnisse des Projektes werden auf der Internetseite des DBSV veröffentlicht. Bei einer Zwischenevaluierung des „INTERGEN“-Projektes durch die Europäische Kommission Ende vergangenen Jahres erzielt das Projekt 8 von 10 möglichen Punkten.
gez. Hans Kaltwasser
Referent für internationale Zusammenarbeit