Der Blinden-und-Sehbehinderten-Verband Brandenburg e.V. (BSVB) Anwalt und Interessenvertreter der Blinden und Sehbehinderten im Land Brandenburg

Blinde und sehbehinderte Menschen haben wie alle Menschen ein Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Sie erwarten nicht Fürsorge und Mitleid, sondern wollen ihr Leben selbstbestimmt und selbstverantwortlich gestalten. Ziel unserer Arbeit ist es, die hierfür erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Wir fordern insbesondere eine soziale Absicherung sowie eine gesellschaftliche und berufliche Inklusion.

Wo gesellschaftliche, politische oder technische Entwicklungen blinde und sehbehinderte Menschen benachteiligen, schaffen wir ein entsprechendes Bewusstsein und setzen uns für Veränderungen ein.

Mit unserem Wissen und unserer Erfahrung nehmen wir Einfluss auf Meinungsbildung und Entscheidungen in Wirtschaft, Verwaltung und Politik und vertreten die Interessen der blinden und sehbehinderten Menschen auch offensiv in der Öffentlichkeit.

Der Blinden-und-Sehbehinderten-Verband Brandenburg e.V. (BSVB) ist kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen und Belangen, die blinde und sehbehinderte Menschen betreffen. Der Verband ist fachkundiger Gesprächspartner und unterstützt alle Initiativen, die blinden und sehbehinderten Menschen nützen.

Gemeinsam mit unseren Bezirksgruppen bieten wir landesweit  Dienstleistungen für blinde und sehbehinderte Menschen an, die sie in ihrem Streben nach Selbstbestimmtheit und größtmöglicher Normalität unterstützen. Angebot und Qualität der Serviceleistungen entsprechen hohen Anforderungen und orientieren sich an den Bedürfnissen der blinden und sehbehinderten Menschen im Land Brandenburg sowie den Anforderungen der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung). Der BSVB ist ein zugelassener Träger der AZAV (TÜV zertifiziert).

Die starke Gemeinschaft des BSVB verhilft blinden und sehbehinderten Menschen zu mehr Selbstbewusstsein und zu einem verbindenden Gruppengefühl. Deshalb ermutigen wir sie, eine Mitgliedschaft mit unserem Verband einzugehen.

Im Jahr 1874 entstand in Berlin die erste Selbsthilfeorganisation für blinde Menschen. 1912 wurde der Reichsdeutsche Blinden­bund gegründet. Er ist die älteste Selbsthilfe­organisation, die deutschlandweit tätig wurde. Nach dem 2. Weltkrieg entstanden in der damaligen so­wjetischen Besatzungszone Blindenausschüsse, die bei dem Gesundheits- und Sozialwesen der Räte der Kreise angesiedelt waren. In der ehemali­gen DDR wurde im Mai 1957 in Halle der Allgemeine Deutsche Blindenverband gegründet. Er vereinigte in seinen Reihen, anders als in der Bundesrepublik der Deutsche Blindenverband, Blinde und Sehbehin­derte, unabhängig von der Ursache der Sehbehin­derung. Fortan hatte dieser Verband, der mehrmals seinen Namen änderte, großen Einfluss und erhebli­chen Anteil an der Entwicklung der sozialen Gesetz­gebung und an der gesellschaftlichen Integration Blin­der und Sehbehinderter in der DDR. Mit einem ho­hen Organisationsgrad nahm der Blinden-und-Sehschwachen-Verband der DDR für sich in Anspruch, Interessenvertreter blinder und sehbehinderter Men­schen zu sein. Durch seine unumstrittenen Leistun­gen und Verdienste genoss der Verband national und weltweit große Wertschätzung.

Einhergehend mit der politischen Entwicklung in Deutschland, wurden 1990 in den neuen Bundes­ländern Landesverbände der Blinden- und Sehbehin­dertenselbsthilfe gegründet. So fand am 4. November 1990 in Wildau bei Königs Wusterhausen die Gründungs­versammlung des „Blinden-und-Sehbehinderten-Verbandes Brandenburg e.V.“ (BSVB) statt. Es wur­de ein 7-köpfiger Landesvorstand gewählt, ein Ge­schäftsführer bestellt und die Geschäftsstelle des Verbandes nach Cottbus vergeben. Als wichtigstes beschlossen die Delegierten die Satzung, in der die Ziele und Aufgaben der Blindenselbsthilfeorganisation im Land Brandenburg bestimmt sind.

Die Mitglieder des Blinden-und-Sehbehinderten-Verbandes Brandenburg e.V. sind in Bezirksgruppen organisiert. Der BSVB ist in allen 14 Landkreisen und in den 4 kreisfreien Städten vertreten.

Wenn der BSVB heute mehr denn je für sich in Anspruch nimmt, Anwalt und Interes­senvertreter aller Blinden und Sehbehinderten zu sein, dann nicht nur deshalb, weil der Landesvorstand und die Vorstände der Bezirksgruppen demokra­tisch gewählt wurden, sondern weil er eine wichtige sozialpolitische Arbeit leistet. Nicht nur einmal ver­suchten  Politiker die Errungenschaften blindheitsbedingter Mehr­aufwendungen und Nachteilsausgleiche, die der Staat gewährt, abzuschaf­fen, um Gelder einzusparen. Diesbezüglich ist eine ständige Beobachtung des politischen Geschehens und eine große Wachsamkeit notwendig. Ohne ihren Verband haben blinde und sehbehinderte Menschen kei­ne Lobby. In einer vorwiegend materialistischen Welt bedarf es stetiger Bemühungen, um sehende Men­schen auf die Probleme und Bedürfnisse blinder und sehbehinderter Menschen aufmerksam zu machen.

Durch eine aktive und konstruktive Zusammenarbeit mit der Landesregierung, nahm der BSVB direkten Einfluss auf den Inhalt des Landesgleichstellungsgesetzes für Menschen mit Behinderungen. Wenn auch nicht alle Vorstellungen

 verwirklicht werden konnten, so gibt es doch nicht zu übersehende Fortschritte. Wahlschablonen für Blinde, Bescheide in Blindenschrift oder in Großdruckschrift bei Verwaltungsverfahren von Landesbehörden, Barrierefreiheit im Internet sichert den freien Zugang und sind geltendes Recht. 

Damit Hilfe zur Selbsthilfe wird

In der Bundesrepublik Deutschland verlieren jährlich ca. 27.000 Menschen ihr Augenlicht oder werden von Blindheit bedroht. Unfälle, Krankheiten wie z.B. Diabetes, Makuladegeneration, Stoffwechselstörungen und angeborene Leiden sind die häufigsten Ursachen für eine hochgradige Sehbehinderung oder für Blindheit.

Oft wird gefragt, was ist wohl schlimmer, von Geburt an nicht sehen zu können oder späterblindet zu sein. Einfach ist diese Frage nicht zu beantworten. Ein Späterblindeter hat den „Vorteil“, wenn man in diesem Zusammenhang überhaupt davon reden kann, dass er weiß, wie seine Umwelt aussieht. Inwieweit dagegen die Vorstellungskraft eines Geburtsblinden der Realität entspricht, ist nur schwer einzuschätzen. Wenn man so will, hat der von Geburt an Blinde den „Vorteil“, dass er mit seiner Behinderung aufwächst und mit ihr besser zurecht kommt.

Jemand, der plötzlich sein Augenlicht verliert, ist nicht selten der Verzweiflung nahe und leidet unter schweren psychischen Depressionen. Nichts ist mehr so wie früher. Selbst das Alltäglichste, wie Essen, Trinken, sich Ankleiden und Waschen, bereitet größte Schwierigkeiten. Bekannt ist auch, dass Sehbehinderte, die noch über einen Sehrest verfügen, nicht selten einem weitaus größeren seelischen Druck ausgesetzt sind, als Blinde. Wer einen Verlust oder eine Schwächung des Sehvermögens erleidet muss lernen, sich zu seiner Behinderung zu bekennen und mit ihr zu leben.

Der Blinden-und-Sehbehinderten-Verband Brandenburg e.V. möchte den Betroffenen und deren Familien in dieser schweren Situation mit Rat und Tat zur Seite stehen. Die ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter sind selbst im Leben erfahrene blinde und sehbehinderte Menschen. In Einzel- oder Gruppengesprächen nimmt der Verband zu Blinden und Sehbehinderten den ersten Kontakt auf. Das Ziel der Selbsthilfe besteht darin zu erkennen, dass man auch unter den Bedingungen von Sehbehinderung oder Blindheit noch ein sinnerfülltes Leben führen kann. Wie schnell die Betroffenen in diesen Prozess hineinwachsen, hängt wesentlich von ihnen selbst, aber auch von ihrer Umwelt ab.

Unser Verständnis von Selbsthilfe umfasst auch wirtschaftliches Engagement und unternehmerische Tätigkeit, um blinden und sehbehinderten Menschen ein qualifiziertes und wettbewerbsfähiges Dienstleistungsangebot bieten zu können. Ein wichtiges Ziel des BSVB besteht dabei in der Begleitung von blinden und sehbehinderten Menschen auf dem Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Motivation und Kompetenz der ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter im BSVB sind die Grundlage für eine erfolgreiche Arbeit.

Ein wichtiger Erfolgsfaktor unserer Tätigkeit ist die Information der Mitglieder. Information und Kommunikation führen zu Gemeinschaftsgefühl, Vertrauen und Loyalität und damit zu einem hohen Maß an Identifikation mit den Zielen und Aufgaben des Verbandes.

In der Kommunikation mit der Öffentlichkeit werben wir um Vertrauen und Anerkennung für unsere Arbeit und um Solidarität für Blinde und Sehbehinderte in unserer Gesellschaft. Ein glaubwürdiges Image ist eine wesentliche und unverzichtbare Voraussetzung für die erforderliche Solidarität und Hilfe bei der Durchsetzung unserer Ziele und damit letztlich für eine erfolgreiche Verbandsarbeit. Unsere Stärke ist die Einheit in der Vielfalt der Interessen.

Revision 01/2024