Aus Landespflegegeld wird Landesteilhabegeld – großer Erfolg der Lobbyarbeit der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe

Der Brandenburger Landtag hat am 19.06.2024 das Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes und des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes beschlossen.

Ab dem 1.7.2024 treten die meisten Änderungen bzw. Erhöhungen der Leistungen erstmalig seit 2018 um 23 Prozent in Kraft. Die nachstehenden Sätze sind Monatsbeträge.

Das künftige Teilhabegeld beträgt für erwachsene blinde Menschen 425 Euro, für Personen unter 18 Jahren die Hälfte dieses Betrages. Gehörlose Menschen erhalten 130 Euro.
Erst im Rahmen der Verbändeanhörungen durch den Gesetzgeber konnten weitere wesentliche Forderungen durchgesetzt werden. Ab 2026 erfolgt eine Dynamisierung der Leistungen in Anlehnung an die Rentenentwicklung.

Neu wird ein Taubblindengeld in Höhe von 850 Euro eingeführt.

Personen in Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen erhalten erstmals Teilhabegeld.

Während die bisherigen Leistungsempfänger von Landespflegegeld keinen Antrag stellen müssen, ist dies für Bewohner von Pflegeeinrichtungen und bei besonderen Wohnformen bei den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten notwendig. Auch taubblinde Menschen mit dem Merkzeichen TBL sollten einen Antrag auf das neue Taubblindengeld stellen.

Allen sei gedankt, die auf verschiedenste Weise bei staatlichen Stellen und Abgeordneten Lobbyarbeit geleistet haben. 

Künftig wird es um die Einführung von Leistungen für hochgradig sehbehinderte Menschen und verbesserte Anrechnungsregelungen bei gleichzeitigem Bezug von Pflegegeld gehen.

Bodo Rinas

Vorsitzender des Blinden-und-Sehbehinderten-Verbandes Brandenburg e.V. (BSVB)

Inklusion braucht Demokratie und Demokratie braucht Inklusion: Gemeinsam gegen rechtsextreme Kräfte

Appell des Verbandsrates des DBSV

Rechtsextreme Kräfte bedrohen Demokratie und Menschenrechte. Wer Inklusion als „Ideologieprojekt“ bezeichnet, der spricht Menschen mit Behinderungen ihr Menschenrecht auf Teilhabe ab. Eine solche Agenda ist für uns weder auf politischer noch auf gesellschaftlicher Ebene diskutabel.

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) tritt für eine inklusive, vielfältige und offene Gesellschaft ein, in der alle Menschenrechte und Grundfreiheiten geachtet und gelebt werden. Er erteilt jeglicher Form von Diskriminierung, Ausgrenzung und Gewalt eine klare Absage!

Der DBSV versteht sich als Teil der zivilgesellschaftlichen Brandmauer gegen Rechtsaußen. Alle Demokratinnen und Demokraten sind aufgefordert, ihren Beitrag zu leisten, um die Würde des Menschen zu schützen und Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und unser Grundgesetz zu verteidigen.

Den Staat, die demokratischen Parteien und die für staatliches Handeln verantwortlichen Institutionen fordern wir auf, Gefahren für unsere Demokratie, die Vielfalt und die Menschenrechte abzuwehren. Wenn Menschen mit Behinderungen von rechtsextremen Kräften an den Rand gedrängt werden sollen, braucht unsere Gesellschaft Zusammenhalt und Entschlossenheit!

Gehen Sie wählen! Geben Sie bei den anstehenden Wahlen Ihre Stimme der Demokratie und damit auch der Inklusion!