Beitragsordnung des BSVB für 2025 – Beschluss des VR am 12.10.2024

  1. Der Mitgliedsbeitrag im BSVB beträgt monatlich 10,00 €.
  2. Ausnahmeregelung:
    2.1. Heimbewohner zahlen monatlich 8,00 €.
    2.2. Mitglieder, die kein Teilhabegeld oder Blindenhilfe erhalten,
    zahlen monatlich 8,00 €.
    2.3. Studenten und Auszubildende zahlen monatlich 4,50 €.
    2.4. Eltern, die die Interessen ihrer blinden bzw. sehbehinderten Kinder
    bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres vertreten, zahlen
    monatlich 4,50 €.
    2.5. Jugendliche Mitglieder sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
    vom Beitrag befreit.
  3. Von den eingenommenen Mitgliedsbeiträgen der ordentlichen
    Mitglieder (Mitgliederstand vom 31.12. des Vorjahres) führen die BG
    70 Prozent an den Landesvorstand (LV) ab.
    Ausgenommen hiervon sind die Beiträge der unter der Ziffer 2.3. und
    2.4. genannten Mitglieder. Für diese führen die BG jährlich nur 29,00 €
    je Mitglied an den LV ab.
  4. Die anteiligen Beitragsüberweisungen erfolgen per 30.6. und 31.12.
    des laufenden Jahres.
  5. Fördernde Mitglieder zahlen einen monatlichen Beitrag von
    mindestens 5,00 €.
  6. Wer seinen Mitgliedsbeitrag durch eigenes Verschulden und trotz
    schriftlicher Aufforderung 6 Monate nicht bezahlt hat, kann auf
    Beschluss des Vorstandes der BG aus dem BSVB ausgeschlossen
    werden.
  7. Austritte / Kündigungen sind nur am Jahresende mit einer Frist von 3
    Monaten in schriftlicher Form möglich.
  8. Abweichende Ausnahmen von der Beitragsordnung bei einzelnen
    Mitgliedern in Notsituationen beschließt der Vorstand der BG.
    An den LV ist jedoch der volle Mitgliedsbeitrag zu überweisen.
    Diese Beitragsordnung tritt am 01.01.2025 in Kraft und ist für alle
    Mitglieder verbindlich.